Erziehungskonzept
Grundschule Elsfleth Alte Straße 1 26931 Elsfleth
Erziehungskonzept - Unser Zusammenleben in der Schule
„Kinder stärken – Eltern unterstützen“
Dieses Erziehungskonzept wurde für alle Schüler[1], Eltern, pädagogischen Mitarbeiter und Lehrer entworfen, damit ein Miteinander gut funktioniert. Denn an einem Ort, an dem viele Menschen zusammenkommen, gibt es natürlich auch manchmal Konflikte.
Die Schüler, die unsere Schule besuchen, kommen aus unterschiedlichen Familien mit verschiedenen Erziehungsvorstellungen. Sie lernen von zu Hause unterschiedliche Wertvorstellungen und auch Regeln. Von Seiten der Schule bemühen wir uns, alle Schüler dort abzuholen, wo sie stehen.
1. Ziele und Grundsätze
Das Erziehungskonzept der Grundschule Elsfleth wurde erstmalig am 1. Juli 2015 von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Im März 2025 wurde es überarbeitet und erneut am 07. Mai 2025 von der Gesamtkonferenz verabschiedet.
Darin spiegeln sich die Wertvorstellungen wieder, die für alle Beteiligten des Schullebens für ein friedliches Miteinander an unserer Schule wichtig sind: Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Ermutigung und Respekt sind Grundprinzipien für alle. Es wird Wert gelegt auf gemeinschaftliche Aktivitäten (Strandausflug, Forum, Schul- und Klassenfeste, Klassenrat, aktive Schülervertretung, Projektwochen und vieles mehr).
Natürlich findet neben dem Bildungsauftrag auch Erziehungsarbeit an unserer Schule statt. Nur so können soziale Umgangsformen, wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Ordnung angebahnt und erlernt werden. Vor allem ist es uns aber wichtig, bereits vorbeugend gegen Gewalt zu wirken.
2. Schulregeln und Regeln des Zusammenlebens
An unserer Schule gibt es verbindliche Regeln, die Umgangsformen und Werten folgen. Diese sollen von allen Beteiligten getragen werden und somit für alle gelten. Wir wollen eine Umgebung schaffen, in der sich Schüler und Erwachsene ernst- und angenommen fühlen und in der jeder seine Individualität entfalten kann.
Als Grundsatz gilt:
„Ich verhalte mich anderen gegenüber so, wie ich selbst behandelt werden möchte.“
Sollten die bestehenden Regeln nicht eingehalten werden, werden entsprechende Konsequenzen und Maßnahmen im Sinne unseres pädagogischen Handlungskonzeptes eingeleitet.
2.1 Schulregeln
Wir pflegen an unserer Schule ein höfliches und friedliches Miteinander.
Dazu müssen wir folgende Schulregeln beachten:
Gewaltfreiheit: Körperliche und verbale Gewalt oder Belästigungen sind verboten. Jeder hat das Recht, sich sicher zu fühlen.
Respekt und Höflichkeit: Wir gehen respektvoll miteinander um. Höfliche Ansprache und freundliches Verhalten sind wichtig.
Stopp- Regel: Wir beachten die Stoppregel.
Pünktlichkeit: Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
Sauberkeit undOrdnung: Wir achten auf Sauberkeit und Ordnung.
Sorgsamkeit: Wir gehen achtsam mit eigenen Sachen und Sachen anderer um.
Handy- und Mediennutzung: Handys und andere elektronische Geräte sollten zuhause bleiben oder ausgeschaltet in der Schultasche sein.
Pausenregeln: In den Pausen verletzen wir uns nicht gegenseitig mit Wort oder Tat und behandeln die Spielgeräte ordentlich.
Hausaufgaben: Wir erledigen unsere Hausaufgaben regelmäßig und gewissenhaft.
Klassenregeln: Wir beachten die Klassenregeln.
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Schüler und Erwachsene einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. In dieser Zeit wollen wir uns in der Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen und lehren sowie zusammenleben und Spaß haben.
Damit das funktioniert, ist es wichtig, dass die Regeln und die Maßnahmen bei Nichteinhaltung von allen Lehrkräften[2] einheitlich gehandhabt werden.
2.2 Maßnahmen für ein konfliktfreies Miteinander
Folgende Maßnahmen wurden unteranderem eingerichtet und sollen regelmäßig reflektiert werden.
2.2.1 Klassenregeln
Zusätzlich zu den oben genannten Schulregeln formuliert jeder Klassenlehrer zusammen mit den Schülern die Klassenregeln und achtet auf deren Einhaltung. Die Klassenregeln werden in der Klasse ausgehängt und sind ebenfalls Teil der Schulordnung. Sie gelten für Schüler und Erwachsene. Bei Nichteinhalten der Klassenregeln greift das Ampelsystem.
2.2.2 Das Ampel-System
Das Ampel-System eignet sich, um den Schülern tägliche Rückmeldungen zu ihrem Verhalten zu geben, Warnungen auszudrücken, aber auch positives Verhalten zu stärken. Sollte das rote Feld erreicht werden, erfolgt eine schriftliche Elterninformation sowie das Abschreiben der Schulregeln in der Pause.
2.2.3 Die Stopp-Regel
Mit der Stopp-Regel sollen die Schüler angeleitet werden, Konflikte, die vornehmlich während der Pausenzeiten entstehen, selbstständig und nachhaltig zu lösen. Je früher diese Maßnahme in einem Konflikt angewendet wird, umso einfacher und schneller lässt sich ein Streit beenden.
Stufenplan
Werden die Grundregeln des friedlichen, geordneten Schullebens und störungsfreien Unterrichts nicht eingehalten, kann folgender Stufenplan in Kraft treten:
1. Stufe: Ermahnung durch die jeweilige Lehrkraft bzw. den pädagogischen Mitarbeiter und Erinnerung an die Regeln.
2. Stufe: Abschreiben der missachteten Schulregeln und Auseinandersetzung mit dem Geschehen.
3. Stufe: Sollten die Schulregeln dreimal nicht eingehalten worden sein, erfolgt eine Elterninformation und ein Gespräch mit Klassenlehrer.
4. Stufe: Anwendung von Erziehungsmitteln durch die unterrichtende Lehrkraft, eventuell mit Absprache des Schulleiters. Gegebenenfalls ein gemeinsames Gespräch mit Klassenlehrer, Eltern, Schüler und Schulleiter.
5. Stufe: Zeigen alle bisher aufgeführten Schritte keinen Erfolg, entscheidet der Schulleiter über die Anwendung von Erziehungs- und oder Ordnungsmaßnahmen.
Bei Gewalttätigkeiten sowie Selbst- und Fremdgefährdung beginnt der Stufenplan direkt bei Stufe 4.
3. Anwendung der Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen
Erziehungsmittel sind "pädagogische Einwirkungen" aus Anlass einer Beeinträchtigung des Unterrichts oder einer anderen Verletzung von Schülerpflichten, wie z.B. Nichterfüllung von schulischen Aufgaben oder "gewöhnlicher" Verstoß gegen die Schulordnung. Erziehungsmittel können von einer einzelnen Lehrkraft oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Die pädagogische Absicht besteht darin, einen Schüler bei Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch einen spürbaren Denkanstoß nachhaltig zur Erfüllung seiner Pflichten aufzufordern.
Die Wahl des Erziehungsmittels (wie z.B. die mündliche Rüge, die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das „Nachsitzen“ in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden) liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte. Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein und sind deshalb auch keine Verwaltungsakte, die im Wege eines Widerspruchsverfahrens überprüfbar wären. (Siehe auch Niedersächsische Landesschulbehörde „Rundverfügung“ vom 19.08.2011 „Hinweise zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen“.)
Mögliche Erziehungsmittel nach § 61 des SchulG des Landes Niedersachsen sind:
Durch die unterrichtende Lehrkraft
Mündliche Rüge (ggf. mit Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten)
Wiederholung nachlässig gefertigter Arbeiten (nach stundenplanmäßigem Unterricht:
Erziehungsberechtigte informieren; klären, ob Schülerbeförderung gesichert)
Anfertigung zusätzlicher häuslicher Übungsarbeiten
Vorübergehende Wegnahme von Gegenständen, die geeignet sind, den Schulbetrieb
zu stören oder der Schüler zu gefährden (grundsätzlich am Ende des Schultages dem Schüler
oder ggf. den Erziehungsberechtigten wieder auszuhändigen)
Verweisung aus dem Unterrichtsraum (nur in Ausnahmefällen, Aufsichtspflicht durch
die Schule bleibt bestehen)
Durch den Klassenlehrerin / Klassenlehrer
Wiedergutmachung eines angerichteten Schadens (keine Geldzahlung)
Auferlegung besonderer Pflichten (muss zur Verfehlung "passen")
Besondere schulische Arbeitsstunden (vorherige Mitteilung an Erziehungsberechtigte)
Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts (Erziehungsberechtigte informieren;
klären, ob Schülerbeförderung gesichert ist)
Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen, wenn Störungen
durch Schüler zu erwarten sind
4. Erziehungsvereinbarung
Um miteinander gut leben und lernen zu können, ist es wichtig, dass wir alle, Schüler, Eltern und Lehrkräfte, unseren Beitrag dazu leisten. Zusammenarbeit, gegenseitige Information, aber auch Toleranz und Respekt gegenüber dem Anderen sind dabei wichtige Voraussetzungen. Ein jeder von uns kann mithelfen, dass das Zusammenleben und –arbeiten in unserer Schule gut gelingt. Deshalb treffen wir folgende Vereinbarung:
Lehrkraft:
Wir vermitteln den verantwortlichen Umgang mit Mensch, Natur und Umwelt.
Wir achten unsere Schüler in ihrer Persönlichkeit und unterstützen sie in der Bildung sozialer Kompetenzen, wie z. B. Toleranz, Hilfsbereitschaft, gemeinsames Lernen und Konfliktfähigkeit.
Wir bemühen uns jedes Kind nach seinen entsprechenden Fähigkeiten zu fördern und fordern.
Wir schaffen eine angenehme Lernatmosphäre sowie ein buntes Schulleben und sorgen für die Sicherheit und das Wohl der Kinder.
Wir achten darauf, dass alle vereinbarten Regeln eingehalten werden.
Wir beraten unsere Schulkinder und ihre Erziehungsberechtigten und nehmen uns Zeit für Gespräche, um Stärken und Schwächen im schulischen Bereich aufzuzeigen.
Wir weisen auf Möglichkeiten außerschulischer Hilfen hin.
Wir informieren die Erziehungsberechtigten über schulische Aktivitäten und Unterrichtsinhalte.
Schüler:
Ich halte unsere Schul- und Klassenregeln ein.
Ich strenge mich an und erledige sorgfältig meine Aufgaben in der Schule und zu Hause. Wenn ich etwas nicht verstehe, habe ich den Mut nachzufragen.
Ich bringe alle Sachen mit, die ich für die Arbeit brauche (vollständiges Etui, Mappen, Hefte, Bücher, Sport- oder Schwimmzeug, Kunstmaterial).
Ich zeige, falls nötig, meine Postmappe vor.
Ich gehe mit meinen Materialien, mit den Sachen anderer und mit Schuleigentum behutsam um.
Ich bin im Umgang mit anderen ehrlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll.
Wenn ich Streit habe, gehe ich fair mit dem anderen um.
Eltern:
Ich bestärke mein Kind in der Einhaltung der vereinbarten Schul- und Klassenregeln.
Ich schicke mein Kind gesund und pünktlich um 8.00 Uhr zur Schule und sorge dafür, dass die erforderlichen Materialien und Hausaufgaben vollständig und in ordentlichem Zustand zur Schule mitgebracht werden. Ich schaue regelmäßig in die Postmappe und in IServ.
Ich achte darauf, dass mein Kind Medien altersangemessenen konsumiert.
Falls ich mein Kind zur Schule bringe verabschieden wir uns am Eingang zum Schulhof.
Ich gebe wichtige Informationen (Adressänderung, ansteckende Krankheiten, einschneidende familiäre Ereignisse u. Ä.) unverzüglich an die Schule weiter.
Bei Versäumnissen entschuldige ich das Kind noch vor Unterrichtsbeginn oder spätestens während des frühen Unterrichtstages (IServ oder telefonisch).
[1] Die in diesem Text verwendete männliche Form gilt für Personen beiderlei Geschlechts.
[2] Mit der Bezeichnung „Lehrkräfte“ sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grundschule Elsfleth gemeint.