Grundschule Elsfleth

 
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Erziehungskonzept

Unser Zusammenleben in der Schule

 

„Kinder stärken – Eltern unterstützen“

Dieses Erziehungskonzept wurde für alle Schüler, Eltern, pädagogische Mitarbeiter und Lehrer entworfen, damit ein Miteinander gut funktioniert. Denn an einem Ort, an dem viele Menschen zusammenkommen, gibt es leider auch manchmal Konflikte.

 

Die Schüler, die unsere Schule besuchen, kommen aus unterschiedlichen Familien mit verschiedenen Erziehungsvorstellungen. Sie lernen von zu Hause unterschiedliche Wertvorstellung und auch Regeln. Von Seiten der Schule bemühen wir uns, alle Schüler dort abzuholen, wo sie stehen

 

1. Ziele und Grundsätze

Das Erziehungskonzept der Grundschule Elsfleth wurde am 1. Juli 2015 von der Gesamtkonferenz verabschiedet. Im Februar 2018 wurde es überarbeitet und erneut von der Gesamtkonferenz am 25. April 2018 verabschiedet.

 

Hier spiegeln sich die Wertvorstellungen wieder, die für alle Beteiligten des Schullebens für ein friedliches Miteinander an unserer Schule wichtig sind: Freundlichkeit, Ehrlichkeit, Ermutigung und Respekt sind Grundprinzipien für alle. Es wird Wert gelegt auf gemeinschaftliche Aktivitäten (Strandausflug, Forum, Schul- und Klassenfeste, aktive Schülervertretung, Projektwochen und vieles mehr).

 

Natürlich findet neben dem Bildungsauftrag auch Erziehungsarbeit an unserer Schule statt. Nur so können soziale Umgangsformen, wie Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme und Ordnung angebahnt und erlernt werden. Vor allem ist es uns aber wichtig, bereits vorbeugend gegen Gewalt zu wirken. Mit Hilfe verschiedener installierter Einrichtungen, wie regelmäßig stattfindender Klassenrat, „Klasse 2000“, Zusammenarbeit mit der Polizei und auch „Faustlos“, sollen die Schüler sensibel für das Thema „Gewalt“ und einen richtigen Umgang in Konfliktsituationen gemacht werden.

 

Schulordnung und Regeln des Zusammenlebens

An unserer Schule gibt es verbindliche Regeln, die Umgangsformen und Werte beinhalten. Diese sollen von allen Beteiligten getragen werden und somit für alle gelten. Wir wollen eine Umgebung schaffen, in der sich Schüler und Erwachsene ernst- und angenommen fühlen sowie jeder seine Individualität entfalten kann.

 

Als Grundsatz gilt:

„Ich verhalte mich anderen gegenüber so, wie ich selbst behandelt werden möchte.“

 

Sollten die bestehenden Regeln nicht eingehalten werden, werden entsprechende Konsequenzen und Maßnahmen im Sinne unseres pädagogischen Handlungskonzeptes eingeleitet.

2. Schulregeln

Wir wollen uns um ein höfliches und friedliches Miteinander in unserer Schule bemühen.

Dazu müssen wir folgende Regeln unserer Schulordnung beachten:

 

  1. Ich tue keinem weh, auch nicht mit Worten, weil ich nicht möchte, dass  mir weh getan wird.

  2.  Ich gehe mit den Sachen anderer und auch mit meinen Sachen sorgfältig um. Ich nehme niemandem was weg.

  3. In den Regenpausen darf ich in der Klasse bleiben. Dann beschäftige ich mich ruhig. Oder ich gehe in die Aula, aber nur, wenn ich dran bin.

  4. Ich halte die Schule und die Toiletten sauber.

  5. Mein Fahrrad schiebe ich über das Schulgelände und stelle es am Fahrradstand ab.

  6. Den Weg auf das Schulgelände schaffe ich ohne meine Eltern.

3. Zusammenleben

In der Grundschule Elsfleth gibt es zwei übergeordnete Regeln bzw. Methoden, mit Störungen umzugehen und Kinder auf regelwidriges Verhalten hinzuweisen:

 

Das Ampel-System

Das Ampel-System eignet sich, um mit Störungen einzelner Schüler umzugehen. In jedem Klassenraum gibt es eine „Ampel“ in den bekannten Farben. Bei einer Störung wird der Name des Schülers auf das grüne Feld geschoben. Stört er wiederholt, „wandert“ der Name auf das gelbe, bei weiteren Störungen auf das rote Feld. An dieser Stelle hat das regelwidrige Verhalten des Schülers Konsequenzen, die im Ermessen der Klassenlehrerin/ des Klassenlehrers liegen.

 

Die Stopp-Regel

Wenn ich geärgert oder angegriffen werde, strecke ich meine flache Hand aus und sage laut und deutlich „Stopp!“

Mit der Stopp-Regel sollen die Schüler angeleitet werden, Konflikte, die vornehmlich während der Pausenzeiten entstehen, selbstständig und nachhaltig zu lösen. Je früher diese Maßnahme in einem Konflikt angewendet wird, umso einfacher und schneller lässt sich ein Streit beenden. Schüler und Lehrkräfte werden erst als Streitschlichter eingeschaltet, wenn die Schüler allein nicht zu zufriedenstellenden Lösungen kommen.

 

Klassenregeln

Jeder Klassenlehrer formuliert zusammen mit den Schülern die bedeutsamen Klassenregeln und achtet auf deren Einhaltung. Die Klassenregeln werden in der Klasse ausgehängt und sind ebenfalls Teil der Schulordnung. Sie gelten für Schüler und Erwachsene.

 

Was tue ich, wenn es doch einmal schwierig wird?

  • Ich bleibe ruhig und wende die Klaro und Faustlos Reglen an (tief durchatmen und bis zehn zählen).
  • Ich spreche mit dem anderen Kind und schlage nicht.
  • Ich wende die STOPP-Regel an.
  • Ich hole einen Erwachsenen zur Hilfe.
4. Anwendung der Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen

„Danach sind Erziehungsmittel "pädagogische Einwirkungen" aus Anlass einer Beeinträchtigung des Unterrichts oder einer anderen Verletzung von Schülerpflichten, wie z.B. Nichterfüllung von schulischen Aufgaben oder "gewöhnlicher" Verstoß gegen die Schulordnung. Erziehungsmittel können von einer einzelnen Lehrkraft oder von der Klassenkonferenz angewendet werden. Im pädagogischen Vordergrund der Erziehungsmittel steht die Absicht, einen Schüler bei Beeinträchtigung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit durch einen spürbaren Denkanstoß nachhaltig zur Erfüllung seiner Pflichten aufzufordern.


Die Wahl des Erziehungsmittels (wie z.B. die mündliche Rüge, die Anfertigung zusätzlicher häuslicher Aufgaben, die vorübergehende Wegnahme von Gegenständen oder das „Nachsitzen“ in Form besonderer schulischer Arbeitsstunden) liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkräfte.

 

Erziehungsmittel greifen im Gegensatz zu Ordnungsmaßnahmen nicht unmittelbar in die Rechtsstellung der Schülerinnen und Schüler ein und sind deshalb auch keine Verwaltungsakte, die im Wege eines Widerspruchsverfahrens überprüfbar wären. (Siehe auch Niedersächsische Landesschulbehörde „Rundverfügung“ vom 19.08.2011 „Hinweise zu Erziehungsmitteln und Ordnungsmaßnahmen“.)

5. Erziehungsvereinbarung

Um miteinander gut leben und lernen zu können, ist es wichtig, dass wir alle, Schüler, Eltern und Lehrkräfte, unseren Beitrag dazu leisten. Zusammenarbeit, gegenseitige Information, aber auch Toleranz und Respekt gegenüber dem Anderen sind dabei wichtige Voraussetzungen. Ein jeder von uns kann mithelfen, dass das Zusammenleben und –arbeiten in unserer Schule gut gelingt. Deshalb treffen wir folgende Vereinbarung:

 

Lehrkraft:

  1. Wir vermitteln den verantwortlichen Umgang mit Mensch, Natur und Umwelt.

  2. Wir achten unsere Schüler in ihrer Persönlichkeit und unterstützen sie in der Bildung sozialer Kompetenzen, wie z. B. Toleranz, Hilfsbereitschaft, gemeinsames Lernen und Konfliktfähigkeit.

  3. Wir bemühen uns jedes Kind nach seinen entsprechenden Fähigkeiten zu fördern und fordern.

  4. Wir schaffen eine angenehme Lernatmosphäre sowie ein buntes Schulleben und sorgen für die Sicherheit und das Wohl der Kinder.

  5. Wir achten darauf, dass sich alle vereinbarte Regeln eingehalten werden.

  6. Wir beraten unsere Schulkinder und ihre Erziehungsberechtigten und nehmen uns Zeit für Gespräche, um über Stärken und Schwächen im schulischen Bereich aufzuzeigen.

  7. Wir weisen auf Möglichkeiten außerschulischer Hilfen hin.

  8. Wir informieren die Erziehungsberechtigten über schulische Aktivitäten und Unterrichtsinhalte.

 

Schüler:

  1. Ich halte unsere Schul- und Klassenregeln ein.

  2. Ich strenge mich an und erledige sorgfältig meine Aufgaben in der Schule und zu Hause. Wenn ich etwas nicht verstehe, habe ich den Mut nachzufragen.

  3. Ich bringe alle Sachen mit, die ich für die Arbeit brauche (vollständiges Etui, Mappen, Hefte, Bücher, Sport- oder Schwimmzeug, Kunstmaterial).

  4. Ich zeige, falls nötig, meine Postmappe vor.

  5. Ich gehe mit meinen Materialien, mit den Sachen anderer und mit Schuleigentum behutsam um.

  6. Ich bin im Umgang mit anderen ehrlich, hilfsbereit und rücksichtsvoll.

  7. Wenn ich Streit habe, gehe ich fair mit dem anderen um. Ich nutze nach Möglichkeit das Streitschlichterbüro.

 

Eltern:

  1. Ich bestärke mein Kind in der Einhaltung der vereinbarten Schul- und Klassenregeln.

  2. Ich schicke mein Kind gesund und pünktlich um 8.00 Uhr zur Schule.

  3. Falls ich mein Kind zur Schule bringe verabschieden wir uns am Eingang zum Schulhof.

  4. Ich sorge mit dafür, dass die erforderlichen Materialien und Hausaufgaben vollständig und in ordentlichem Zustand zur Schule mitgebracht werden. Ich schaue regelmäßig in die Postmappe oder das Mitteilungsheft.

  5. Ich gebe wichtige Informationen (Adressänderung, ansteckende Krankheiten, einschneidende familiäre Ereignisse u. Ä.) unverzüglich an die Schule weiter.

  6. Bei Versäumnissen entschuldige ich das Kind noch vor Unterrichtsbeginn oder spätestens während des frühen Unterrichtstages (telefonisch oder über Mitschüler).


Die in diesem Text verwendete männliche Form gilt für Personen beiderlei Geschlechts.

 

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