I. Verhaltensregeln
Wir wollen uns um ein höfliches und friedliches Miteinander in unserer Schule bemühen.
Dazu müssen wir folgende Regeln unserer Schulordnung beachten:
1. Ich tue keinem weh, auch nicht mit Worten, weil ich nicht möchte, dass mir weh getan wird.
2. Ich gehe mit den Sachen anderer und auch mit meinen Sachen sorgfältig um. Ich nehme niemandem was weg.
3. In den Regenpausen darf ich in der Klasse bleiben. Dann beschäftige ich mich ruhig. Oder ich gehe in die Aula, aber nur, wenn ich dran bin.
4. Ich halte die Schule und die Toiletten sauber.
5. Mein Fahrrad schiebe ich über das Schulgelände und stelle es am Fahrradstand ab.
6. Den Weg auf das Schulgelände schaffe ich ohne meine Eltern.
Unsere Schule ist ein Ort, an dem viele unterschiedliche Schüler und Erwachsene einen großen Teil des Tages miteinander verbringen. In dieser Zeit wollen wir uns in der Schule wohl fühlen, in Ruhe lernen und lehren sowie zusammen leben und Spaß haben. Damit das funktioniert, ist es wichtig, dass Regeln und Maßnahmen bei Nichteinhaltung der Regeln von allen Lehrkräften einheitlich gehandhabt werden und nicht innerhalb einer Klasse von verschiedenen Lehrkräften unterschiedliche Methoden zum Umgang mit Störungen angewendet werden. Diese haben wir in unserem Erziehungskonzept verankert (vgl. Erziehungskonzept).
Den Anordnungen des pädagogischen Personals ist Folge zu leisten. Insbesondere ist den Weisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten. Die Bestimmungen und Regelungen in den Fachräumen und Sportstätten (z.B. Sporthalle, Werkräume,…) sind zu beachten und Folge zu leisten. Hierüber informieren die Fachlehrer.
II. Notfälle
Bei besonderen Vorkommnissen gelten die Regelungen der Notfallpläne in der Anlage (s. Anlage).
Grundsätzlich gilt, dass alle Fluchtwege freigehalten werden müssen. Taschen oder ähnliches sind dabei nicht vor Räumen abzustellen. Die Brandschutztüren sind im Brandfall zu schließen.
III. Haftungsausschluss
Für von Schülern mitgebrachte Gegenstände, die nicht originär der Schulpflichterfüllung dienen oder für den Unterricht notwendig sind, wird keine Haftung übernommen. Für von Schüler begangene und verursachte Sachbeschädigungen besteht Schadensersatzpflicht.
IV. Schulfremde Personen
Externe Besucher (z.B. Gäste, Presse,…) melden sich im Sekretariat oder bei der Schulleiterin an (im Notfall muss die Personenzahl bekannt sein).
V. Schulische Veranstaltungen
Schulveranstaltungen dienen dem Zusammengehörigkeitsgefühl. Sie sind eine schulische Pflichtveranstaltung für die Schüler. In triftigen Gründen kann ein Antrag auf Befreiung gestellt werden.
VI. Aushänge / Veröffentlichungen
Nach Paragraph 43 niedersächsisches Schulgesetz obliegt der Schulleitung das Außenvertretungsrecht der Schule. Alle Aushänge, Verteilungen und Veröffentlichung von Schriften, die der Schule zuzuordnen sind, müssen durch die Schulleitung genehmigt werden.
VII. Nutzung von digitalen Endgeräten
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der Ton- und/oder Bildaufnahmen im Rahmen schulischer Veranstaltungen anfertigt, eigenständig Einwilligung und Nutzungsrechte der betroffenen Personen einholen muss.
Bild- und Tonaufnahmen, die für wissenschaftliche und /oder unterrichtliche Zwecke genutzt werden sollen, wird anlassbezogen eine gesonderte schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sind zu beachten.
Für die Nutzung und den Betrieb internetfähiger Mobilfunk- und sonstiger elektronischer Geräte gilt:
Wer digitale Endgeräte oder sonstige Endgeräte missbräuchlich verwendet (z.B. Persönlichkeitsrechtsverletzung, Urheberrechtsverletzung, Täuschungsversuch,…) muss mit schul-, straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.
VIII. Gegenstände und Bekleidung
Das Mitbringen von Gegenständen oder das Tragen von Bekleidung die geeignet sind den Unterricht zu stören oder den Schulfrieden zu gefährden können durch die Lehrkräfte untersagt werden. Störende Gegenstände können bis zum Ende des individuellen Schultages einbehalten werden. Gefährliche Gegenstände (z.B. Waffen,…) werden nur an die Erziehungsberechtigten ausgegeben.
IX. Notwendige Daten zur Beschulung
Bei Umzug, Wegzug, Änderung der Familienverhältnisse, Änderung der Telefonnummer sind diese unverzüglich der Schule (Sekretariat) bekannt zu geben.