Grundschule Elsfleth

 
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Erweiterte Hygieneregeln zum Infektionsschutz

19. 11. 2020

Erweiterte Hygieneregeln zum Infektionsschutz – Stand 19.11.2020

Für unsere Schule gilt der Niedersächsische Rahmenhygieneplan Corona Schule vom 19.11.2020.

Ergänzende oder weitreichendere Maßnahmen werden vom örtlichen Gesundheitsamt festgelegt. Hierunter zählt auch der Wechsel ins das Szenario B , Quarantänemaßnahmen einzelner Klasse oder gar die Schulschließung. Erklärende Informationen sind dem Niedersächsischem Rahmenhygieneplan Corona Schule vom 19.11.2020 zu entnehmen.

Der bisherige Hygieneplan wird weiterhin umgesetzt. Er wird um folgende Punkte erweitert und intensiviert, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu vermeiden. Diese Regeln können sich jederzeit ändern, da sie der täglichen aktuellen Situation angepasst werden müssen.

Die Eltern werden über die erweiterten Hygieneregeln informiert, die Schülerinnen und Schüler regelmäßig belehrt.

Alle Schülerinnen und Schüler werden  in einem eingeschränkten Regelbetrieb beschult, was bedeutet, dass die Kinder einer Klasse eine feste Lerngruppe bilden und in der Klasse kein Abstandsgebot gilt und kein Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung vorgesehen ist.

Im Schulbus und für die Wege in der Schule und andere Situationen, in denen das Abstandhalten nicht möglich ist, muss täglich eine frische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Gegenüber Lehrern und anderen Mitarbeitern der Schule gilt ein Abstandsgebot von 1,50m. Sollte es im Unterricht zu Situationen (z.B. Hilfestellungen) kommen, die ein Einhalten des Abstands nicht möglich machen, tragen beide Seiten eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Frische Mund-Nasen-Bedeckungen sind selbst mitzubringen. In Ausnahmefällen stellen wir maximal an zwei aufeinanderfolgenden Tagen eine Mund-Nasen-Bedeckung. Am dritten Tag ohne Mund -Nasen-Bedeckung folgen Konsequenzen (siehe Elternbrief).

Die Kinder betreten und verlassen die Schule bitte wie folgt:

Klasse 1a: Haupteingang

Klasse 1b Terrassentür

Klasse 2a: Haupteingang

Klasse 2b: Terrassentür

Klasse 2c: alte Schuleingangstür.

Klasse 3a: Haupteingang

Klasse 3b: alte Schuleingangstür

Klasse 3c: Haupteingang

Klasse 4a: Haupteingang

Klasse 4b: Haupteingang

Hierfür stehen die Türen morgens offen und Abstandsmarkierungen vor den Türen helfen zum Einhalten der Abstandsregel. Das Eintreten wird beaufsichtigt.

Die Sitzordnung wird festgelegt und dokumentiert.

Das Händewaschen findet regelmäßig statt, mindestens morgens nach Eintreten in die Klasse, nach der Pause, nach dem Toilettengang und bei Bedarf. Eine Handcreme kann von zu Hause mitgebracht werden.

Das Stoßlüften der Räume findet nach dem Prinzip 20- 5- 20 statt (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Stoßlüften, 20 Minuten Unterricht). Die Kinder haben auch bei warmen Außentemperaturen eine Jacke mit, die sie anziehen können, falls ihnen kalt wird. In den oberen Räumen wird nur das Fenster mit der Notfalltreppe geöffnet. Im Klassenraum der 4a wird zum Lüften der „Fallschutz“ durch die Lehrkraft eingesetzt. Alle Fenster dürfen nur geöffnet werden, wenn die Lehrkraft sich im Raum befindet oder die Klassenraumtür verschlossen ist.

Die Pausenzeiten finden nach Jahrgängen getrennt und zeitlich versetzt statt. Körperkontakt der Kinder soll vermieden werden. Eine Schulmitarbeiterin führt Aufsicht.

Die Toilette darf nur einzeln betreten werden. Eine Markierung vor der Tür zeigt den Kindern den Abstand bei eventuellem Warten an.

Die Flächen in den Klassenräumen sowie Türklinken werden täglich gereinigt

 Von Schülerinnen und Schülern erstellte Arbeits- oder Unterrichtsmaterialien können haptisch entgegengenommen werden. Gleiches gilt auch für die Rückgabe von Schulbüchern.

Gegenstände wie z. B. Trinkbecher, persönliche Arbeitsmaterialien, Stifte dürfen nicht mit

anderen Personen geteilt werden.

Mehrfach nutzbare Hilfsmittel (z. B. Kühlkissen, I-Pads) sind vor der erneuten Verwendung hygienisch aufzubereiten.

Der Sportunterricht wird solange wie wetterbedingt möglich und sinnvoll ist, im Freien stattfinden. Der Sportunterricht soll kontaktlos erfolgen. Es gelten die sportspezifischen Bedingungen aus dem Niedersächsischen Rahmenhygieneplan.

Das Schwimmen findet nach den Hygienevorgaben des Schwimmbades in Elsfleth und den sportspezifischen Bedingungen aus dem Niedersächsischem Rahmenhygieneplan statt.

Orchester-, Chorproben oder dialogische Sprechübungen dürfen nicht stattfinden. Das Singen einer Lerngruppe draußen mit einem Mindestabstand ist möglich.

Das Verteilen von Lebensmitteln z.B. bei Kindergeburtstagen ist aus hygienischen Gründen auf einzeln verpackte Fertigprodukte zu beschränken.

Das Schulobst wird von der Lehrkraft (Mundschutz, Einmalhandschuhe) portioniert und verteilt.

Bei der Ausübung der ersten Hilfe steht immer die Sicherheit der Ersthelfenden an erster Stelle. Wenn möglich, sollte der Mindestabstand gewahrt werden und eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Wenn direkter körperlicher Kontakt nötig ist, sollen Ersthelfende Einmalhandschuhe tragen. Die Hände müssen im Anschluss gewaschen und desinfiziert werden.

Das Schulgebäude darf nur nach Anmeldung und mit wichtigem Grund betreten werden. Eine Anmeldeliste befindet sich im Eingangsbereich des Haupteingangs.

Eine Begleitung von Schülerinnen und Schülern, z.B. durch Eltern oder Erziehungsberechtigte und zum Abholen in das Schulgebäude sind grundsätzlich untersagt.

Falls ihr Kind an einer leichten Atemwegserkrankung (Husten, Schnupfen) ohne andere Symptome leidet, darf die Schule besucht werden. Dies gilt auch für Kinder, die unter Heuschnupfen oder einer Pollenallergie leiden.

Kinder, die erhöhte Temperatur/Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen (48 Stunden symptomfrei und/oder ärztliche Abklärung)

Wenn Sie oder Ihr Kind positiv auf Covid-19 getestet wurden, melden Sie sich umgehend bei uns. Ihr Kind darf bis zur Entscheidung des Gesundheitsamtes die Schule nicht mehr besuchen.

Bei Auftreten von Fieber und/oder ernsthaften Krankheitssymptomen in der Unterrichts-/Betreuungszeit wird das Kind direkt nach Hause geschickt oder, wenn das Kind abgeholt werden muss, in einem separaten Raum isoliert. Dies gilt auch für Kinder aus demselben Haushalt.

Eltern, die mit ihren Kindern Urlaub in Risikogebieten gemacht haben, müssen in Quarantäne. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vom Gesundheitsamt in Brake.

Besprechungen und Konferenzen der schulischen Gremien sind zulässig, sollen jedoch auf

das notwendige Maß begrenzt werden. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

Karen Freels, Rektorin, 21.11.2020

 

 

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